Ausgangssituation
Nach dem Willen unserer saarländischen Landesregierung stehen in dem Waldgebiet
zwischen Sulzbach, Friedrichsthal, Spiesen-Elversberg und St. Ingbert
bald Windräder.
Die Stadt Sulzbach hat in ihrem Klimaschutzkonzept in dem als "Fuchsenbruch" bekannten Areal im Sulzbacher Wald (zwischen Sulzbach, Friedrichsthal und Spiesen-Elversberg) Flächen für den möglichen Bau von zwei Windrädern ausgewiesen. Da es sich bei der fraglichen Lage um ein Schwachwindgebiet handelt, müssten Schwachwindkraftanlagen gebaut werden mit einer Nabenhöhe von mehr als 160 m (die Rotorblätter sind hierbei nicht mitgezählt).
Aber es kommt noch schlimmer!
Laut der Windflächenpotenzialstudie des Saarlandes bietet die Stadt Sulzbach insgesamt vier Potenzialflächen für Windkraftanlagen. Eine Fläche liegt im Wald in Neuweiler (Nähe Industriegebiet). Dort wäre der Bau von einem Windrad möglich. Die drei weiteren Flächen liegen in dem Waldgebiet „Fuchsenbruch“. Dort wären insgesamt sechs Windräder möglich.
Am 27.08.2024 fand eine Besichtigung der möglichen Standorte für Windkraftanlagen im Wald in Neuweiler und in dem Waldgebiet "Fuchsenbruch" für interessierte Bürger statt. Veranstalter war die Stadt Sulzbach. Neben Bürgermeister Michael Adam und dem Klimaschutzmanager der Stadt Sulzbach, Jan Henning, waren auch Vertreter des Saarforsts anwesend.
Das Ausmaß der gezeigten Flächen war noch größer als wir befürchtet hatten. Sollten diese Flächen in den Flächennutzungsplan des Regionalverbandes übernommen werden, wird die Zerstörung unseres Waldes durch die dann mögliche Bebauung mit Windkrafträdern gigantisch sein.
Das Areal „Fuchsenbruch“liegt mitten in einem Wald mit altem Laubbaumbestand, der Namensgeber für den angrenzenden Ort „Altenwald“ ist und für die Bürger der umliegenden Gemeinden ein wertvolles Naherholungsgebiet darstellt. Auch viele auswärtige Besucher werden durch den prämierten "Karl-May-Wanderweg" angelockt, der unter anderem durch dieses Waldgebiet führt.
Aufgrund der Windpotenzialstudie ist zusätzlich zu befürchten, dass die Nachbarstadt St. Ingbert im Wald an der Grenze zu Sulzbach (Gebiet um Sechseichen und in Richtung Neuweiler) mögliche Flächen für Windkraft ausweisen wird.
Wenn unser Wald zerstückelt wird, durch den Bau von Windkraftanlagen und die damit einhergehende Infrastruktur, werden wertvolle Teile des Ökosystems zerstört, das ist nicht akzeptabel und für den Klimaschutz absolut kontraproduktiv.
Um ein Ökosystem wie unseren Wald mit seiner Flora und Fauna durch Bodenversiegelung, Betonfundamente und Windkraftanlagen zu zerstören und in ein Industriegebiet zu verwandeln, braucht es nur wenige Wochen. Um diesen Wald jedoch wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen, braucht es viele Jahrzehnte und ist nahe unöglich.
Hintergrund
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln. Die Windkraft soll dabei eine wichtige Rolle spielen.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im Juli 2022 das „Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) erlassen, mit dem allen Bundesländern verbindliche Flächenziele vorgegeben werden, die für den Ausbau der Windenergie an Land benötigt werden. Für das Saarland beträgt der vom Bund vorgegebene Flächenbeitragswert, der bis zum 31.12.2032 zu erreichen ist, 1,8 % der Landesfläche.
Die saarländische Landesregierung geht noch über dieses Ziel hinaus und beabsichtigt, insgesamt 2 % der Landesfläche bis zum 31.12.2030 für Windenergienutzung auszuweisen. Zudem geht das Saarland als einziges Bundesland einen Sonderweg, indem es jeder Gemeinde per Gesetz (Gesetz zur Förderung des Ausbaus von Erneuerbaren-Energien-Anlagen im Saarland vom 12. Juni 2024) Flächenziele vorgibt, die dann von den Gemeinden umgesetzt werden müssen. Grundlage für die Ermittlung von Flächenpotenzialen für Windenergie ist eine landesweite durchgeführte Potenzialanalyse.
Die Landesregierung will wegen Mangel an geeigneten Flächen den Bau von Windkraftanlagen im Wald erleichtern, deshalb wurde Mitte 2024 das saarländische Waldgesetz geändert. Der bisherige Schutz von historisch alten Wäldern, zu dem auch unser Wald gehört, wurde aufgehoben. Der Weg für den Bau von Windenergieanlagen im Wald wurde freigemacht.
Für den Fall, dass eine Gemeinde keine Flächen ausweist oder den ihr zugewiesenen Wert nicht erreicht, greift die Privilegierungsregelung des Baugesetzbuches (§ 35 BauGB) des Bundes. Das bedeutet, dass im Saarland das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) fortan über die Zulässigkeit von Windenergieprojekten in der betreffenden Gemeinde entscheidet (Wind-an-Land-Gesetz § 3).
Die Gemeinde verlöre also die Möglichkeit, den Ausbau der Windkraft auf ihrem Gebiet selbst zu planen und zu steuern, kurz und knapp, sie würde entmündigt werden.
Die Gemeinden haben kein Mitsprache- oder Einspruchsrecht!
Nur drei Kommunen im Saarland bieten überhaupt kein Potenzial für Windkraftanlagen: Ensdorf, Quierschied und Spiesen-Elversberg.
Spiesen-Elversberg wird aber dennoch nicht verschont, da die Nachbarkommunen ihre möglichen Flächen für Windräder an der Gemeindegrenze ausweisen.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung im Falle von Sulzbach und Friedrichsthal auf die Ausweisung von Flächen besteht, obwohl diese ausschließlich Wald betreffen, der für die Bürger der umliegenden Gemeinden ein wertvolles Naherholungsgebiet darstellt, das nicht zu ersetzen ist.
Wir sind der Meinung, der Ausbau von erneuerbaren Energien darf nicht auf Kosten der Natur und der Qualität unseres Waldes als Erholungsort durchgesetzt werden.
Demzufolge akzeptieren wir keine Windkraftanlagen in unserem Naherholungsgebiet.
Die Ergebnistabelle der Flächenpotenzialanalyse je Gemeinde finden Sie ab Seite 30 im:
Endbericht zur Analyse der Flächenpotenziale für die Windenergienutzung im Saarland von März 2024
Windenergieatlas und Windenergieanlagen im Geoportal des Saarlandes
Anleitung zur Nutzung der Anwendung Windenergieatlas im GeoPortal Saarland
Der Auszug aus dem Geoportal Saarland zeigt das Gebiet um Sulzbach, Friedrichsthal, Spiesen-Elversberg und St. Ingbert.
Die für Windkraft möglichen Flächen sind blau schraffiert.
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